Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten (EFKfft / EFFT)

Arbeitgeber dürfen für Arbeiten an Elektroanlagen und elektrischen Betriebsmitteln nur Elektrofachkräfte (EFK) einsetzen. Wer im Elektrobereich nichtqualifizierte Mitarbeitende mit elektrotechnischen Arbeiten betrauen möchte, kann diese über eine EFFT bzw. EFKffT-Ausbildung (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) rechtskonform und sicher für Elektroarbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln qualifizieren. So können Personalprobleme in der Praxis recht kurzfristig gelöst werden. Für das Zertifikat ist der Besuch eines Grundmoduls und eines Fachmoduls erforderlich.

Zielgruppe
Fachkräfte mit technischer Berufsausbildung, Kältemonteure

Seminardauer
1. Grundmodul: 5 Tage / 40 Std.
2. Fachmodul:    5 Tage / 40 Std.

Seminarpreis
1.054,00 € p. P. pro Modul

Abschluss
Zertifikat

Referenten
Erfahrene Techniker und Meister des WBZ

Seminarort
WBZ – Weiterbildung mit Zukunft GmbH & Co. KG
Washingtonallee 15-17
36041 Fulda

Termine

07.10. – 11.10.2024 (Grundmodul)

14.10. – 18.10.2024 (Fachmodul)

18.11. – 22.11.2024 (Grundmodul)

25.11. – 29.11.2024 (Fachmodul)

 

 

nach Vereinbarung

 

Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an!
Tel.: +49 661 / 500 80-668

Grundmodul – Seminarinhalte

  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Unfällen
  • Grundlagen Erste Hilfe
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • EN 50110-1:2004-11 (VDE 0105 Teil 100)
  • BGI 657
  • DGUV A1, A3, BGG 944

Fachmodul – Seminarinhalte für Anlagenmechaniker SHKL

  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Arten von elektrischen Betriebsmitteln in Warmwasserbereitung,
    Heizung und Lüftung sowie deren Anschlussvarianten und Steuerungen
  • Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln in Heizungen, Lüftungen und Klimageräten
  • Prüfen der durchgeführten Arbeiten
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

 

Fachmodul – Seminarinhalte für Kälteanlagenbauer

  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Arten von elektrischen Betriebsmitteln in Kälteanlagen
    sowie deren Anschlussvarianten und Steuerungen
  • Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln bei Kälteanlagen
  • Prüfen der durchgeführten Arbeiten
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

 

Fachmodul – Seminarinhalte für Maschinenbauer

  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Elektrische Anlagen im Maschinenbau
  • Messgeräte und Arbeitsmittel auswählen und handhaben
  • Betriebsspezifische Schaltpläne lesen
  • Sicherungen und Sensoren prüfen und austauschen
  • Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

Fachmodul – Seminarinhalte für Küchen-
und Möbelmontage

  • Arten von elektrischen Betriebsmitteln
    in Möbeln
  • Anschlussvarianten von Herden
  • Anschließen elektrischer Betriebsmittel in Möbeln
  • Prüfen der Arbeiten und fachgerechte Dokumentation
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

 

Fragen und Antworten (FAQs)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Teilnahme am Grundmodul. Wer aber durch eine einschlägige, mehrjährige berufliche Tätigkeit die für eine EFKffT-Schulung erforderlichen grundlegenden Kompetenzen und Fähigkeiten erworben hat, kann ebenfalls an einer Weiterbildung zur Elektrofachkraft teilnehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vor der Buchung Kontakt mit uns auf, damit wir die Details klären können.

Ja. Die Ausbildung ist im DGUV Grundsatz 303-001 geregelt. Damit ist fest definiert, welche Inhalte vermittelt werden müssen, um die erforderliche Qualifikation zu erlangen und die Prüfung erfolgreich ablegen zu können.

Der Anteil von Praxis zu Theorie beträgt bei den WBZ-Weiterbildungen zur Elektrofachkraft etwa 50:50. Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung unserer Lehrenden.

Ja. Für den Erwerb des Zertifikats muss das Grundmodul und ein Aufbaumodul erfolgreich abgeschlossen werden.

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gilt, wer durch eine erfolgreich abgeschlossene fachpraktische Ausbildung Wissen und Fertigkeiten erworben hat, die ihn bzw. sie in die Lage versetzen, Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten gemäß DGUV Vorschrift 3 sachgerecht durchzuführen und potenzielle Gefahren zu erkennen.

Turnusmäßige, gleichartige elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen, die vom Unternehmen in einer Arbeitsanweisung festgelegt worden sind. Meist handelt es sich hierbei um Schnittstellenaufgaben zum eigentlichen Aufgabengebiet/Beruf.

Welche Aufgaben elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ausführen dürfen und wie weit die Kompetenzen von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) reichen, ist hierzulande einheitlich geregelt, u. a. in der DGUV Vorschrift 3 und dem DGUV Grundsatz 303-001.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

  • Übernahme einfacher Arbeiten durch Nicht-Elektriker
  • Anleitung und Aufsicht durch Elektrofachkraft
  • Schulungsdauer: 1 Tag
  • Prüfung mit Zertifikat

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT, EFFT)

  • Ausführen von festgelegten, gleichartigen, sich wiederholenden Aufgaben im Niederspannungsbereich von Nicht-Elektrikern
  • Eigenverantwortliches Arbeiten in festgelegtem Rahmen
  • Schulungsdauer: 5 Tage Grundmodul, 5 Tage Fachmodul
  • Prüfung mit Zertifikat
  • Mindestalter 18 Jahre

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Qualifizierung für Sie die richtige ist, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Hier geht es zu den Seminaren für EUP.

Vom Unternehmen bzw. Auftraggeber schriftlich festgelegte Tätigkeiten, für welche die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung nachgewiesen worden sind, dürfen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Arbeitgeber von den theoretischen und praktischen Fertigkeiten der Person überzeugt hat.

  • Arbeiten im spannungsfreien Zustand an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen bis zu 1.000 V Wechselspannung (AC) bzw. 1.400 V Gleichspannung (DC)
  • Prüfen von Spannungsfreiheit unter Einhaltung der Sicherheitsregeln
  • Messen unter Spannung zur Ermittlung von Störungsursachen
  • Entfernen von Abdeckungen, um die erlaubten Tätigkeiten ausführen zu können.
  • Anschließen von Geräten, Maschinen und Anlagen an den vorhandenen elektrischen Strom

Die fachliche Verantwortung für elektrotechnische Anlagen liegt immer bei der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) im Unternehmen. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen grundsätzlich nur fest definierte Aufgaben übernehmen, für die sie theoretisches und praktisches Know-how nachgewiesen haben.

  • Keine Arbeiten an Anlagen und Geräten mit Nennspannungen über 1.000 V (AC) bzw. 1.400 V (DC)
  • Keine Planungen, Projektverantwortungen und Konstruktionen im Bereich Elektrotechnik

EFKffT und EFFT: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, genannt EFKffT oder EFFT. Diese Personen sind keine gelernten Elektriker oder Elektroniker. Sie haben die für ihren Beruf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Anlagen über eine fachspezifische Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben. Sie dürfen daher nur fest definierte Aufgaben im Bereich Elektrotechnik eigenverantwortlich ausführen.

EFK: Ausgebildete Elektrofachkräfte – Diese Personen besitzen eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Elektrotechnik.

VEFK: Verantwortliche Elektrofachkraft – Dieser Personenkreis übernimmt neben der fachlichen Verantwortung im Betrieb auch Führungsaufgaben.

 

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