Arbeitgeber dürfen für Arbeiten an Elektroanlagen und elektrischen Betriebsmitteln nur Elektrofachkräfte (EFK) einsetzen. Wer im Elektrobereich nichtqualifizierte Mitarbeitende mit elektrotechnischen Arbeiten betrauen möchte, kann diese über eine EFFT bzw. EFKffT-Ausbildung (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) rechtskonform und sicher für Elektroarbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln qualifizieren. So können Personalprobleme in der Praxis recht kurzfristig gelöst werden. Für das Zertifikat ist der Besuch eines Grundmoduls und eines Fachmoduls erforderlich.
Zielgruppe
Fachkräfte mit technischer Berufsausbildung, Kältemonteure
Seminardauer
1. Grundmodul: 5 Tage / 40 Std.
2. Fachmodul: 5 Tage / 40 Std.
Seminarpreis
1.054,00 € p. P. pro Modul
Abschluss
Zertifikat
Referenten
Erfahrene Techniker und Meister des WBZ
Seminarort
WBZ – Weiterbildung mit Zukunft GmbH & Co. KG
Washingtonallee 15-17
36041 Fulda
Termine
07.10. – 11.10.2024 (Grundmodul)
14.10. – 18.10.2024 (Fachmodul)
18.11. – 22.11.2024 (Grundmodul)
25.11. – 29.11.2024 (Fachmodul)
nach Vereinbarung
Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an!
Tel.: +49 661 / 500 80-668
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Teilnahme am Grundmodul. Wer aber durch eine einschlägige, mehrjährige berufliche Tätigkeit die für eine EFKffT-Schulung erforderlichen grundlegenden Kompetenzen und Fähigkeiten erworben hat, kann ebenfalls an einer Weiterbildung zur Elektrofachkraft teilnehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vor der Buchung Kontakt mit uns auf, damit wir die Details klären können.
Ja. Die Ausbildung ist im DGUV Grundsatz 303-001 geregelt. Damit ist fest definiert, welche Inhalte vermittelt werden müssen, um die erforderliche Qualifikation zu erlangen und die Prüfung erfolgreich ablegen zu können.
Der Anteil von Praxis zu Theorie beträgt bei den WBZ-Weiterbildungen zur Elektrofachkraft etwa 50:50. Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung unserer Lehrenden.
Ja. Für den Erwerb des Zertifikats muss das Grundmodul und ein Aufbaumodul erfolgreich abgeschlossen werden.
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gilt, wer durch eine erfolgreich abgeschlossene fachpraktische Ausbildung Wissen und Fertigkeiten erworben hat, die ihn bzw. sie in die Lage versetzen, Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten gemäß DGUV Vorschrift 3 sachgerecht durchzuführen und potenzielle Gefahren zu erkennen.
Turnusmäßige, gleichartige elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen, die vom Unternehmen in einer Arbeitsanweisung festgelegt worden sind. Meist handelt es sich hierbei um Schnittstellenaufgaben zum eigentlichen Aufgabengebiet/Beruf.
Welche Aufgaben elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ausführen dürfen und wie weit die Kompetenzen von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) reichen, ist hierzulande einheitlich geregelt, u. a. in der DGUV Vorschrift 3 und dem DGUV Grundsatz 303-001.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT, EFFT)
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Qualifizierung für Sie die richtige ist, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Hier geht es zu den Seminaren für EUP.
Vom Unternehmen bzw. Auftraggeber schriftlich festgelegte Tätigkeiten, für welche die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung nachgewiesen worden sind, dürfen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Arbeitgeber von den theoretischen und praktischen Fertigkeiten der Person überzeugt hat.
Die fachliche Verantwortung für elektrotechnische Anlagen liegt immer bei der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) im Unternehmen. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen grundsätzlich nur fest definierte Aufgaben übernehmen, für die sie theoretisches und praktisches Know-how nachgewiesen haben.
EFKffT und EFFT: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, genannt EFKffT oder EFFT. Diese Personen sind keine gelernten Elektriker oder Elektroniker. Sie haben die für ihren Beruf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Anlagen über eine fachspezifische Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben. Sie dürfen daher nur fest definierte Aufgaben im Bereich Elektrotechnik eigenverantwortlich ausführen.
EFK: Ausgebildete Elektrofachkräfte – Diese Personen besitzen eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Elektrotechnik.
VEFK: Verantwortliche Elektrofachkraft – Dieser Personenkreis übernimmt neben der fachlichen Verantwortung im Betrieb auch Führungsaufgaben.